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Das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK)



Das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK)

 

Stagnierende städtebauliche Entwicklungen erfordern eine Überprüfung der vorhandenen, auf Wachstum ausgerichteten Planungskonzepte. Anhand sich ändernder demographischer, sozialstruktureller, wirtschaftlicher, wohnungswirtschaftlicher, ökologischer und städtebaulicher Gesichtspunkte sind daher städtebauliche Entwicklungskonzepte zu erarbeiten die die veränderten Rahmenbedingungen berücksichtigen und die Notwendigkeit von Stadtumbaumaßnahmen begründen. Das städtebauliche Entwicklungskonzept (SEK) ist die konzeptionelle Grundlage des Stadtumbaus und wird für die Realisierung konkreter Maßnahmen vorausgesetzt.

 

Ziele, Wirkungsweise, Leitbild

 

Die Kommune formuliert im SEK die städtebaulichen Leitvorstellungen angesichts der veränderten Entwicklungen. Aufgabe des SEK ist u.a. die Fördergebiete des Stadtumbaus zu bestimmen und die relevanten Handlungsfelder und erforderlichen Maßnahmen aus den Zukunftsperspektiven und Entwicklungsvorstellungen der Gesamtgemeinde abzuleiten. Im SEK sind die aus der Bestandsanalyse und einer Bewertung abgeleiteten Ziele und Maßnahmen im Fördergebiet schriftlich und zeichnerisch darzustellen. Seiner Rechtsnatur nach ist das SEK eine von der Gemeinde beschlossene informelle Planung. Diese steckt einen Orientierungsrahmen zur Beseitigung erheblicher städtebaulicher Funktionsverluste ab, der im Laufe der Zeit durch Projekte aufgefüllt wird. Die Planungsphilosophie lautet: querschnittsorientiert, handlungsorientiert, dialogorientiert.

 

Die wesentlichen Leistungsbausteine des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes.

 

Hier können Sie die Übersicht downloaden.