Lieber Campinggast,
die Marktgemeinde Waidhaus heißt Sie auf dem Komfort- Camping- und Zeltplatz „Bäckeröd“ recht herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unsere Mitarbeiter werden bemüht sein, Ihnen die Zeit, die Sie auf diesem Campingplatz verbringen, so angenehm wie möglich zu gestalten. Wir bitten aber auch alle anwesenden Campinggäste alles zu vermeiden, was das Leben in der Gemeinschaft der Camper stören könnte.
Wir bitten Sie daher, nachfolgende Regeln zu beachten:
1.
Der Zutritt zum Camping- bzw. Zeltplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Die Anreise sollte nach Möglichkeit zwischen 15.00 Uhr und 16.00 Uhr erfolgen oder nach vorhergehender telefonischer Vereinbarung mit dem Platzwart. Die Anmeldezeiten sind in der Schautafel beim Eingangstor und am Betriebsgebäude ersichtlich. Jugendliche unter 15 Jahren sind nur mit einer vertretungsberechtigten Begleitperson über 18 Jahren zugelassen.
Hinterlegen Sie Ihren Personalausweis oder das Camping-Carnet. Wir erledigen dann die Meldeformalitäten für Sie.
Das Personal, welches die Anmeldungen entgegennimmt ist berechtigt, bzw. verpflichtet, Einblick in die Personalausweise eines jeden Campinggastes zur Erfüllung der Meldeformalitäten zu nehmen.
Wenn Sie ein zusätzliches Zelt aufstellen wollen, sagen Sie es bitte bei der Anmeldung.
2.
Die Gebühren, die Sie als Gast auf unserem Platz bezahlen sowie die Eintrittspreise in die Freizeitanlage Bäckeröd, entnehmen Sie bitte dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis.
3.
Den Weisungen der Verwaltung, bzw. des Platzpersonals ist Folge zu leisten, insbesondere bei der Aufstellung von Wohnwagen und Zelten. Ein Mindestabstand von 0,50 m von der seitlichen Platzgrenze ist einzuhalten.
Das Aufstellen von Zelten außerhalb der abgegrenzten Standplätze ist nur auf den hierfür vorgesehenen Zeltplätzen zugelassen.
Stellen Sie bitte Ihre Kraftfahrzeuge auf dem Parkplatz vor der Campinganlage ab. Im Bereich des Campingplatzes ist pro Stellplatz nur ein Pkw zugelassen.
Zeltgästen oder Besuchern kann die Zufahrt mit dem Pkw nicht gestattet werden.
In Ausnahmefällen kann der Badewart die Anlieferung und Abholung von Ausrüstungsgegenständen mit einem Fahrzeug genehmigen.
4.
Es ist nicht gestattet, Gräben zu ziehen und Standplätze einzufrieden. Bitte achten Sie auch darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre und anderes Zeltzubehör gefährdet wird.
5.
Nachdem Sie sicher ebenso wie wir großen Wert auf Sauberkeit legen, bitten wir Sie, die sanitären Anlagen so zu verlassen, wie Sie sie vorgefunden haben. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung von Erwachsenen in die Sanitär- und Toilettenräume.
Für Abfälle aller Art sind entsprechende Abfallbehälter sowie Container für Dosen, Papier und Glas bereitgestellt.
Dauercamper haben den Rasen auf ihrem Stellplatz regelmäßig zu schneiden und zu pflegen.
Hunde dürfen auf dem Campingplatz nicht frei herumlaufen. Im Bereich der Freizeitanlage, auf den Zeltplätzen und im Bad sind Hunde generell verboten. Bitte achten Sie darauf, dass die Anlage durch Tiere nicht verunreinigt wird. Keinesfalls dürfen Hunde in die Sanitäranlagen mitgenommen werden.
Das Baden ist für Camping- und Zeltgäste außerhalb der Badezeiten verboten. Wir bitten die Badeordnung der Freizeitanlage zu beachten.
Autowaschen im Bereich des Campingplatzes ist nicht möglich.
6.
Aus Sicherheitsgründen bitten wir Sie, offenes Feuer nur an den dafür vorgesehenen Feuerstellen zu machen.
7.
Nehmen Sie bitte Rücksicht auf die anderen Gäste und benutzen Sie Radios, Fernsehgeräte u. ä. rücksichtsvoll und möglichst leise. Während der Ruhezeiten sollten auch laute Gespräche vermieden werden.
Die Nachtruhe beginnt um 22.00 Uhr und endet um 08.00 Uhr. Von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe. Während der Ruhezeiten nehmen wir keine neuen Gäste auf. Während dieser Zeit dürfen auch keine Fahrzeuge auf dem Platz bewegt werden.
Zwischen 22.00 Uhr und 08.00 sind das Eingangstor und die Tür geschlossen zu halten. Ankommende Gäste haben die Möglichkeit, ihr Fahrzeug vor dem Tor zu parken.
8.
Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Wegen und im Schritttempo fahren.
Nachdem sich viele Gäste durch Fahrräder und Mopeds auf dem Platz gestört fühlen, bitten wir Sie, mit Zweirädern nur außerhalb des Campinggeländes zu fahren.
9.
Für Ballspiele benutzen Sie bitte den hierfür zur Verfügung stehenden Bolzplatz.
10.
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes melden Sie sich bitte beim Platzwart ab. Bei Nachbelegung des Standplatzes müssen Sie den sauberen Platz bis spätestens 15.00 Uhr verlassen haben. Bitte erkundigen Sie sich beim Platzwart.
11.
Telefonanrufe können durch den Platzwart nur in dringenden Ausnahmefällen (Unfall, Krankheit, Todesfall) ausgerichtet werden. Für Ferngespräche benützen Sie bitte die Fernsprecheinrichtung beim Wirtschaftsgebäude.
12.
Händler und Personen, die auf dem Campingplatz, oder vom Platz aus ein Gewerbe ausüben wollen, haben keinen Zutritt.
13.
Das Platzpersonal, die Verwaltung, bzw. der Kioskpächter sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste oder zur Aufrechterhaltung der Campingplatzordnung erforderlich erscheint.
14.
Der Markt Waidhaus haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Campinggast oder Besucher entstehen, sofern nicht vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Platzverwaltung vorliegt.
Wir wünschen Ihnen frohe und unbeschwerte Tage in Waidhaus
Markt Waidhaus