Die bekannten Anlieferungsstellen für Grün- und Gartenabfälle werden geöffnet. Grüngut- und Gartenabfälle können erstmalig am Mittwoch, den 22. Februar 2023 angeliefert werden.
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich sämtliche anfallenden Grün- und Gartenabfälle durch Eigenkompostierung verwertet werden und die Grüngutentsorgung des Landkreises nicht in Anspruch genommen wird. Auch 2023 werden wieder verstärkt Kontrollen durch das Landratsamt bei der Grüngutanlieferung durchgeführt. Bei Verstößen gegen die Eigenkompostierung kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.