Die bekannten Anlieferungsstellen für Grün- und Gartenabfälle werden geöffnet. Grüngut- und Gartenabfälle können erstmalig am Montag, den 24. Februar 2025 angeliefert werden.
Die Gebührenermäßigung für Eigenkompostierung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn tatsächlich sämtliche anfallenden Grün- und Gartenabfälle durch Eigenkompostierung verwertet werden und die Grüngutentsorgung des Landkreises nicht in Anspruch genommen wird. Auch 2025 werden wieder verstärkt Kontrollen durch das Landratsamt bei der Grüngutanlieferung durchgeführt. Bei Verstößen gegen die Eigenkompostierung kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.