Die Grüngutannahmestellen sind in diesem Jahr bis zum 06. Dezember 2025 geöffnet.
Bitte nach diesem Datum kein Grüngut mehr anliefern!
Falls während der Schließung widerrechtliche Ablagerungen von Grüngut am Standort eines abgezogenen Containers bzw. an geschlossenen Sammelstellen festgestellt werden, kann gegen den Verursacher ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden.