Förderung Stromspeicher mit PV-Anlagen

attraktive Fördermöglichkeit im Gemeindebereich

Förderung Stromspeicher mit PV-Anlagen

Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben in der Sitzung vom 06.07.2020 und 07.12.2020 die freiwillige Anschubfinanzierung für die Neuerrichtung von privat genutzten Photovoltaikanlagen mit Stromspeichern mit Wirkung vom 01.01.2020 beschlossen.

Gefördert wird die Anschaffung und Inbetriebnahme eines privat genutzten Stromspeichers mit PV-Anlage in/auf privaten Wohn- oder Nebengebäuden ab dem 01.01.2020 mit 100 € je kWh, mindestens 3 kWh - maximal 10 kWh Speicherkapazität.

Die höchstmögliche Förderung beträgt damit 1.000 € je Haushalt.

 

Die Richtlinien sowie der Antrag stehen unten zum Download bereit.

 

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 15.04.2024 ist die Förderung von Stromspeichern ab dem 01.05.2024 eingestellt