Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerk)

Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerk)

Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben in der Sitzung vom 10.10.2022 die freiwillige Förderung der Anschaffung und Einrichtung eines privat genutzten Stecker-Solargerätes (Balkonkraftwerk) mit Wirkung vom 10.10.2022 beschlossen.

Gefördert wird die Anschaffung und Einrichtung eines privat genutzten Stecker-Solargerätes (Balkonkraftwerk) ab dem 10.10.2022 je Wohnung im Gemeindegebiet mit 150 Euro.

Nähere Details ersehen Sie aus den Richtlinien.

Richtlinien und Förderung von Stecker-Solargeräten

Laut Gemeinderatsbeschluss vom 15.04.2024 ist die Förderung von Balkonkraftwerken ab dem 01.05.2024 eingestellt