Laut Gemeinderatsbeschluss vom 15.04.2024 ist die Förderung von Balkonkraftwerken ab dem 01.05.2024 eingestellt
Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerk)
Förderung von Stecker-Solargeräten (Balkonkraftwerk)
Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben in der Sitzung vom 10.10.2022 die freiwillige Förderung der Anschaffung und Einrichtung eines privat genutzten Stecker-Solargerätes (Balkonkraftwerk) mit Wirkung vom 10.10.2022 beschlossen.
Gefördert wird die Anschaffung und Einrichtung eines privat genutzten Stecker-Solargerätes (Balkonkraftwerk) ab dem 10.10.2022 je Wohnung im Gemeindegebiet mit 150 Euro.
Nähere Details ersehen Sie aus den Richtlinien.
Richtlinien und Förderung von Stecker-Solargeräten
Christian Meier
Bauamt
Schulstraße 4 92726 Waidhaus
Zimmer 2, EG