Die Mitglieder des Marktgemeinderates haben mit Wirkung vom 01.01.2009 attraktive Fördermöglichkeiten, sowohl für den Erwerb von Bauplätzen von der Gemeinde als auch für den Neubau und Erwerb von Wohnungseigentum auf privaten Grundstücken beschlossen.
Im Jahr 2015 wurden diese Fördermöglichkeiten hinsichtlich des Erwerbs von eigengenutzem Wohneigentum im Sanierungsgebiet des Marktes Waidhaus nochmals deutlich verbessert.
Hier können Sie die Aufstellung und einen Plan des Sanierungsgebiets downloaden.
Für die Gewährung der Zuwendungen im Sanierungsgebiet müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Das Anwesen muss im Sanierungsgebiet liegen.
- Eine Förderung erhalten nur private Bauherren.
- Die Fördermittel müssen vor dem Erwerb oder Sanierung beim Markt Waidhaus beantragt werden.
- Vor Beginn der Sanierungsmaßnahme müssen städtebauliche Beratungen vorangegangen sein.
- Es muss eine Sanierung erfolgen und innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb abgeschlossen sein.
- Die Vorschläge nach der Gestaltungsfibel müssen eingehalten werden.
- Es müssen Kostennachweise mit Aufteilung der Eigenleistung vorgelegt werden.
- Die Sanierungskosten müssen sich mindestens in Höhe des Zuschusses belaufen.
- Die Auszahlung erfolgt erst nach Bezugsfertigkeit oder Abschluß der Sanierung und Freigabe durch den Marktgemeinderat.
- Die Förderung wird rückwirkend zum 01.01.2014 gewährt (Datum des Kaufvertrags).