Gestaltungsfibel und Kommunales Förderprogramm

Gestaltungsfibel

Im März 2023 wurde Architektin Barbara Wilnhammer aus Furth i. Wald beauftragt, die bisherige Gestaltungsfibel zu überarbeiten und das Kommunale Förderprogramm an die neuen Städtebauförderrichtlinien anzupassen.

Zusammen mit den Marktgemeinderatsmitgliedern und mit Beteiligung der Bevölkerung, z.B. bei einem Ortsspaziergang, wurden nach einer Ortsbildanalyse durch die Architektin Gestaltungsziele erarbeitet. Beim Ortsrundgang mit der Bevölkerung am 24.09.2023 durften interessierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer viele schöne Details der heimischen Baukultur erfahren.

Der Markt Waidhaus präsentiert sich städtebaulich weitgehend intakt. Auswirkungen des demografischen Wandels und die Verlagerung der Wohnfunktion aus dem Kern an den Ortsrand hinterlassen Spuren. Aufgrund eines grundlegenden Strukturwandels verliert der Ort Einzelhandel und Handwerksbetriebe. Leerstände und Gebäude mit erheblichem Sanierungsbedarf sind Zeichen dieser Veränderungen. Aufgabe ist es, vor allem den Ortskern (Sanierungsgebiet) neu zu beleben und das Ortsbild attraktiv zu gestalten.

Zahlreiche Gebäude weisen orts- und regionaltypische Gestaltungsmerkmale auf.

Die Gestaltungsfibel zeigt, dass der Erhalt und die Pflege dieser typischen Merkmale grundlegend für den unverwechselbaren Charakter von Waidhaus sind.

Die Gestaltungsempfehlungen sind in einer Broschüre oder komprimiert in einem Faltblatt im Rathaus erhältlich.

Kommunales Förderprogramm

Mit dem kommunalen Förderprogramm und der Unterstützung der Städtebauförderung werden Anreize zum Erhalt, der Sanierung und Aufwertung des baulichen Bestandes im gesamten Sanierungsgebiet geschaffen. Mehrkosten im Vergleich zu einfacheren Sanierungen oder gegenüber einem reinen Bauunterhalt können dadurch aufgefangen werden.

Die Fibel vermittelt gestalterische Anregungen und soll ein motivierender Ratgeber sein. Die Gestaltungsempfehlungen bilden dabei die Grundlage für eine Förderung im Sanierungsgebiet.

Entlang der alten Handelsstraße nach Prag besteht in der Hauptstraße und am Marktplatz ein als Ensemble geschützter Bereich, der die geschlossene Bebauung in ihrer ortstypischen Ausprägung schützt.

Denkmalschutz und Denkmalpflege sind unverzichtbarer Bestandteil beim Erhalt des Ortsbildes, deshalb ist die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Grundlage für die Förderfähigkeit.

Maßnahmen zur Klimaanpassung und Klimaschutz sind eine notwendige Aufgabe, die in allen Themenfeldern zu erfüllen ist.

Neu aufgenommen wurde das Geschäftsflächenprogramm, das sowohl Eigentümer, Mieter oder Pächter in Anspruch nehmen können. Damit werden Umbaumaßnahmen in erdgeschossigen Geschäfts- und Gastronomieflächen finanziell unterstützt.

Alle notwendigen Informationen sind im Rathaus erhältlich.