Wer eine öffentliche Vergnügung (Veranstaltung) veranstalten will, hat das der Gemeinde Waidhaus unter Angabe der Art, des Ortes, der Zeit der Veranstaltung sowie der Zahl der zuzulassenden Gäste spätestens 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung schriftlich kostenlos anzuzeigen zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus.
Definition:
Vergnügung ist eine Veranstaltung, die dazu bestimmt und geeignet ist, die Besucher zu unterhalten, zu belustigen, zu zerstreuen oder zu entspannen.
Keine Vergnügungen sind Veranstaltungen, die vorwiegend der künstlerischen oder kulturellen Erbauung, der Unterweisung, Belehrung oder religiösen Zwecken dienen.
Öffentlich ist die Vergnügung, wenn die Teilnahme nicht auf einen bestimmten Personenkreis oder auf besonders eingeladene Gäste beschränkt ist, sondern die Allgemeinheit Zutritt hat.
Nichtöffentlich sind demgegenüber geschlossene Veranstaltungen, bei denen nur geladene oder sonst nach individuellen Merkmalen bestimmte Personen Zutritt haben, z.B. Vereinsmitglieder.
Wann ist eine Veranstaltung erlaubnispflichtig?
- Die erforderliche Anzeige bei der Gemeinde nicht fristgemäß (spätestens 1 Woche vorher) angezeigt wird
- Es handelt sich um eine motorsportliche Veranstaltung (Zuständigkeit liegt bei der Kreisverwaltungsbehörde)
- Es sollen zu einer Veranstaltung, die nicht in dafür bestimmten Räumen stattfindet, mehr als 1000 Besucher gleichzeitig zugelassen werden.
Die Anzeige ist kostenlos! Die Erlaubnis ist kostenpflichtig!