Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird.
Aber auch wenn der Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Eine Gewerbeabmeldung ist immer dann erforderlich, wenn das Gewerbe nicht mehr ausgeübt wird.
Aber auch wenn der Betriebssitz in eine andere Gemeinde verlegt wird, ist eine Gewerbeabmeldung erforderlich.
Die Gewerbeabmeldung muss der Betriebsinhaber vornehmen.
Zur Gewerbeabmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei der Gewerbeabmeldung werden Gebühren in Höhe von 20,00 Euro fällig.
Die Gebühr ist bei Abmeldung in bar zu entrichten.
Bürgerbüro (Passamt, Gewerbe, Friedhof, Tourismus)
Schulstraße 4 92726 Waidhaus
Zimmer 1, EG