Gewerbeanmeldung

Wer benötigt eine Gewerbeanmeldung?

Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit.

Ausgenommen sind:

  • Urproduktion (z.B. Landwirtschaft, Fischerei)
  • freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Journalisten, usw.)
  • nur Verwaltung und Nutung eigenes Vermögens

 

Erlaubnispflichtiges Gewerbe:

Bei erlaubnispflichtigen Gewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.

  • Gastwirte
  • Bauträger
  • Versicherungs- und Immobilienmakler
  • Betreiber von Spielhallen
  • Zulassungspflichtige Handwerksberufe (siehe Handwerksordnung)
  • Personen- und Güterbeförderung
  • Arbeitnehmerüberlassung,
  • Waffenhandel
  • etc.

 

 

 

 

Wer muß melden?

Bei Einzelunternehmen - der Gewerbetreibende bzw. Inhaber

Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG) - der geschäftsführungsberechtigte Gesellschafter muss einzeln die Anmeldung durchführen

Bei juristischen Personen (GmbH, AG) - der für die Rechtsgeschäfte bestellte Geschäftsführer der Gesellschaft

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte bringen Sie zur Anmeldung Ihres Gewerbes folgende Unterlagen mit:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Personengesellschaften (OHG, KG) den Handelsregisterauszug A
  • Bei Personengesellschaften (GbR) den Gesellschaftervertrag
  • Bei juristischen Personen (GmbH, UG, AG) den Handelsregisterauszug B
  • bei ausländischen Gewerbetreibenden (nicht EU) die erforderliche Aufenthaltsgenehmigung
  • vollständig ausgefülltes Formular zur Gewerbeanmeldung - Hier der Link

 

Je nach Gewerbeart kann zusätzlich ein aktuelles Führungszeugnis und/oder Gewerberegisterauszug benötigt werden. Hierfür werden nochmals Gebühren fällig.

 

 

 

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Bei der Gewerbeanmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro fällig.

(Bei einer GbR 20,00 Euro/Person, da für jeden Gesellschafter eine Anmeldung erfolgt)

 

Die Gebühren sind bei der Anmeldung in bar zu entrichten.

Welche Rechtsgrundlagen liegen vor?

§ 14 Gewerbeordnung

§ 15 Abs. 1 Gewerbeordnung

§ 38 Gewerbeordnung (Überwachungsbedürftige Gewerbe

§ 55 c Gewerbeordnung (Anzeigepflicht)