Ein Gewerbe ist jede nicht sozial unwertige, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte selbstständige Tätigkeit.
Ausgenommen sind:
- Urproduktion (z.B. Landwirtschaft, Fischerei)
- freie Berufe (freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeit höherer Art sowie persönliche Dienstleistungen, die eine höhere Bildung erfordern wie z.B. Ärzte, Rechtsanwälte, Künstler, Schriftsteller, Journalisten, usw.)
- nur Verwaltung und Nutung eigenes Vermögens
Erlaubnispflichtiges Gewerbe:
Bei erlaubnispflichtigen Gewerbe ist neben der Gewerbeanmeldung außerdem eine Gewerbeerlaubnis bzw. eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich.
- Gastwirte
- Bauträger
- Versicherungs- und Immobilienmakler
- Betreiber von Spielhallen
- Zulassungspflichtige Handwerksberufe (siehe Handwerksordnung)
- Personen- und Güterbeförderung
- Arbeitnehmerüberlassung,
- Waffenhandel
- etc.