Gewerbeummeldung

Wann muss man ein Gewerbe ummelden?

Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich wenn

  • der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird
  • die Tätigkeit sich ändert oder erweitert wird
  • der Name des Betriebes sich ändert
  • der Name durch Eheschließung sich ändert

Wer muss die Gewerbeummeldung tätigen?

Die Gewerbeummeldung muss der Betriebsinhaber oder eine bevollmächtigte Person vornehmen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Vollmacht
  • evtl. Handelsregisterauszug

Was kostet die Gewerbeummeldung?

Bei der Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro fällig.

Die Gebühr ist bei Ummeldung in bar zu entrichten.