Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich wenn
- der Betriebssitz innerhalb der Gemeinde verlegt wird
- die Tätigkeit sich ändert oder erweitert wird
- der Name des Betriebes sich ändert
- der Name durch Eheschließung sich ändert
Eine Gewerbeummeldung ist immer dann erforderlich wenn
Die Gewerbeummeldung muss der Betriebsinhaber oder eine bevollmächtigte Person vornehmen.
Es werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei der Gewerbeummeldung wird eine Gebühr in Höhe von 20,00 Euro fällig.
Die Gebühr ist bei Ummeldung in bar zu entrichten.
Bürgerbüro (Passamt, Gewerbe, Friedhof, Tourismus)
Schulstraße 4 92726 Waidhaus
Zimmer 1, EG