Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass

Ausweispflicht

Ausweispflicht innerhalb Deutschlands

Deutsche Staatsangehörige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind ausweispflichtig und müssen stets einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen. Verstöße gegen die Ausweispflicht sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.

 

Passpflicht bei Reisen ins Ausland

Bei Überschreiten der Staatsgrenze besteht grundsätzlich Passpflicht. Ob Sie einen Reisepass benötigen oder ob ein Personalausweis ausreichend ist, erfahren Sie beim Auswärtigen Amt.

 

 

Personalausweis

Der Personalausweis im Scheckkartenformat enthält einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten, das Lichtbild sowie (freiwillig) Fingerabdrücke gespeichert werden. Des Weiteren kann er als Ausweisdokument im Internet verwendet werden.

Antragstellung:

Der Personalausweis wird durch die Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit ist ca. 2 bis 3 Wochen.

Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • alter Personalausweis, Reisepass, vorläufiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • persönliches Erscheinen für die Antragsstellung (auch bei Babys und Kindern)

Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Sollte nur ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung anwesend sein, muss das Formular "Zustimmungserkärung" abgegeben werden bzw. ist die Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen.

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Antragsstellern

  • vor dem 24. Lebensjahr - 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Gebühren:

  • Antragsteller vor dem 24. Lebensjahr 22,80 Euro
  • Antragssteller ab dem 24. Lebensjahr 37,00 Euro

 

Abholung:

Die Ausgabe des Personalausweises erfolgt grundsätzlich nur an den Ausweisinhaber. Jedoch kann unter Vorlage einer Vollmacht der Ausweis an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Bitte das alte Ausweisdokument zur Entwertung vorlegen.

 

Vorläufiger Personalausweis:

In dringenden fällen kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser ist 3 Monate gültig.

Gebühren: 10 Euro

 

Online-Ausweisfunktion:

Für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie ein geeignetes Kartenlesegerät oder eine Software, die sog. AusweisApp.

Des Weiteren erhalten Sie (Antragsteller mindestens 15 Jahre und 9 Monate alt) nach der Antragsstellung des Personalausweises einen Brief mit PIN, PUK und dem Sperrkennwort.

Informationen hierzu erhalten sie unter www.ausweisapp.bund.de

 

PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst:

Wer den Online-Ausweis nutzten möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.

 

 

 

 

Reisepass

Der elektronische Reisepass enthält einen kontaktlosen Chip, in dem die Daten, das Lichtbild sowie die Fingerabdrücke gespeichert werden.

 

Antragstellung:

Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit ist ca. 3-4 Wochen.

Für die Antragsstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • alter Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass, vorläufiger Personalausweis
  • aktuelles biometrisches Lichtbild
  • persönliches Erscheinen für die Antragsstellung (auch bei Kindern)

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten notwendig. Sollte nur ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung anwesend sein, muss das Formular "Zustimmungserkärung" abgegeben werden bzw. ist die Sorgerechtserklärung des Jugendamtes vorzulegen.

 

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer beträgt bei Antragstellern

  • vor dem 24. Lebensjahr - 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr - 10 Jahre

Eine Verlängerung ist nicht möglich.

 

Gebühren:

  • Antragsteller vor dem 24. Lebensjahr 37,50 Euro
  • Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr 70,00 Euro
  • Express Antragsteller vor dem 24. Lebensjahr 102,00 Euro
  • Express Antragsteller ab dem 24. Lebensjahr 69,50 Euro

 

Abholung:

Die Ausgabe des Reisepasses erfolgt grundsätzlich nur an den Ausweisinhaber. Jedoch kann unter Vorlage einer Vollmacht der Pass an den Bevollmächtigten ausgehändigt werden.

Bitte das alte Ausweisdokument zur Entwertung vorlegen.

 

Express:

Im Express-Verfahren dauert die Lieferung des Reisepasses ca. 4 Werktage

Verlust oder Diebstahl eines Ausweisdokumentes

Haben Sie Ihren Personalausweis, Reisepass, vorläufen Personalausweis oder Kinderreisepass verloren?

Dann bitten wir Sie, dies unverzüglich im Passamt im Rathaus zu melden.

Auch wenn Sie den Verlust bereits bei der Polizei gemeldet haben, bitten wir trotzdem dies auch im Rathaus zu melden.

Sollten Sie aufgrund des Verlustes oder Diebstahl kein Ausweisdokument mehr besitzen, so müssen Sie umgehend einen neuen Ausweis oder Paß beantragen.

 

Personalausweises mit Online-Ausweisfunktion müssen zur Vermeidung von Missbrauch sofort gesperrt werden.

Die Sperrung ist möglich unter der Sperrnotruf Nummer 116 116. Hierzu wird Ihr Sperrkennwort benötigt.

Sie können die Sperrung jedoch persönlich im Paßamt im Rathaus beantragen.

Es werden keine Kosten für die Verlustanzeige sowie für die Sperrung erhoben.

 

 

Wiederaufgefundenes Ausweisdokument

Sollten Sie Ihr verlorenes Ausweisdokument wiederfinden, so müssen Sie dies unverzüglich im Passamt im Rathaus melden.