Fundamt

In unserer Gemeinde geht nichts verloren!

Haben Sie etwas gefunden?

Selbstverständlich stehen wir Ihnen zur Verfügung. Wir nehmen Ihre Fundsachen im Rathaus Waidhaus entgegen und bewahren diese auf.
Sollten Sie etwas finden, das den Wert von 10 Euro übersteigt, müssen Sie den Fund unverzüglich anzeigen. Selbstverständlich könne Sie die Fundsache selber aufbewahren, aber eine Anzeigepflicht besteht hierfür trotzdem.
Das Eigentum an der Fundsache erwerben Sie erst mit Ablauf von 6 Monaten. Sollte in der Zwischenzeit der Verlierer/Eigentümer nicht ausfindig gemacht werden, haben Sie die Möglichkeit die Fundsache zurück zu bekommen.

Im Zeitraum 01.01.2024 bis heute wurden folgende Gegenstände im Gemeindegebiet Waidhaus gefunden:

BekleidungSchlüsselSchmuckSonstigesElektronik
Jacke grauSchlüsselbundTrauringKundenkarteAkku-LED-Strahler
Short JeansSchlüsselArmbandRegenschirmeHandy
SchlüsselAnstecker für Hut
Sonnenbrillen
Brille

Fundtiere!

Bitte geben Sie Fundtiere beim Tierschutzverein Weiden e.V. (Tierheim) ab.

Adresse: Schustermoslohe 96, 92637 Weiden

Telefonnummer 0961/25780 (auch am Wochenende!)

https://www.tierheim-weiden.de/start


Bitte teilen Sie dem Verein Ihr Anliegen mit und dieser kümmert sich um das weitere Vorgehen.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Haben Sie etwas verloren?

Gerne können Sie im Ordnungsamt/Fundamt im Waidhauser Rathaus nachfragen, ob Ihre verlorengegangene Sache abgegeben wurde.

Hat man Anspruch auf Finderlohn?

Der gesetzliche Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen bis zu einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes über einem Wert von 500 Euro 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert. Der Finder kann jedoch selber entscheiden, ob er den gesetzlichen Finderlohn in Anspruch nehmen möchte.

Abweichend davon beträgt der Finderlohn bei Fundsachen, die in Behördenräumen gefunden werden:

  • bis zu einem Wert von 50 Euro kein Finderlohn
  • ab einem Wert von 50 Euro die Hälfte des o. g. Betrags