Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedsstaaten für private Zwecke einführen.
Einschränkungen bei:
- Kraftstoff
Inhalt im Tank des Fahrzeuges und bis zu 20 Liter im Reservebehälter, nach den ADR-Richtlinien. Es sind auch mehrere kleine Reservekanister zulässig. Kunststoffkanister dürfen nicht älter als 5 Jahre sein und Blechkanister müssen geeignet und dicht sein. Alle Kanister müssen im Auto entsprechend gesichert werden.
- Alkohol und alkoholhaltige Getränke
- 10 Liter
- 10 Liter Alkoholhaltige Spirituosen (Alkopops)
- 20 Liter Zwischenerzeugnisse (z.B. Likörwein, Wermutwein)
- 90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein)
- 110 Liter Bier
- 10 Kilo Kaffee
- Tabakwaren
800 Zigaretten oder 400 Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3 g/Stück) oder 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak
Die Richtmengen können während einer Reise nur einmal beansprucht werden!
Für Bewohner grenznaher Gemeinden gelten ebenfalls die vorstehenden Mengen!
Bei Überschreitung der vorstehenden Mengen wird eine gewerbliche Verwendung angenommen, die zur Verzollung verpflichtet.
(Für die Richtigkeit der oben genannten Angaben wird keine Gewähr übernommen)
Quellen: www.zoll.de; Broschüre "Reisezeit - Ihr Weg durch den Zoll"; Herausgeber: BMF